GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Satzung
Der Universitätsbund Göttingen e.V. wurde 1918 als gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der Georg- August-Universität Göttingen gegründet. Die Satzung in der Fassung vom 27. Juni 2025 wurde am 16. Februar 2026 vom Amtsgericht Göttingen genehmigt und in das Vereinsregister eingetragen. Satzung: pdf Paragraph 2 Absatz 3 der Satzung definiert die satzungsgemäße Verwendung der Mittel des Universitätsbundes: "Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung von wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsvorhaben  sowie Publikationen,  b) die Unterstützung von wissenschaftlichen Exkursionen, Kongressen und   Ausstellungen,  c) die Ausstattung universitärer Einrichtungen, soweit diese Ausstattung ausschließlich   für den steuerbegünstigten Forschungs- und Lehrbetrieb Verwendung findet,  d) die Förderung des Austauschs von Studierenden und Forschungs- und Lehr-  personal mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen und  e) die Förderung von Studentinnen und Studenten mit anerkannter Behinderung."  
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