sowie Publikationen,
b)
die Unterstützung von wissenschaftlichen Exkursionen, Kongressen und
Ausstellungen,
c)
die Ausstattung universitärer Einrichtungen, soweit diese Ausstattung ausschließlich
für den steuerbegünstigten Forschungs- und Lehrbetrieb Verwendung findet,
d)
die Förderung des Austauschs von Studierenden und Forschungs- und Lehr-
personal mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen und
e)
die Förderung von Studentinnen und Studenten mit anerkannter Behinderung."