GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Werden Sie Mitglied!
Die Erfüllung seiner umfangreichen Aufgaben wäre dem Universitätsbund ohne einen soliden Mitgliederbestand nicht möglich. Dies gilt heute mehr als je zuvor, da sich die öffentlichen Finanzierungsträger aus vielen Bereichen zurückziehen. Diese Entwicklung droht die im nationalen und internationalen Vergleich so wichtige Flexibilität und Konkurrenzfähigkeit der Universität einzuschränken. Auch für die Wirtschaftskraft der Stadt Göttingen ist eine starke und attraktive Universität von hohem Wert. Wer sich der Georg-August-Universität verbunden fühlt und die Aktivitäten des Universitätsbundes unterstützen möchte, ist daher gerne eingeladen, Mitglied zu werden. Mitglieder des Universitätsbundes erhalten unter anderem kostenlos das Wissenschaftsmagazin "GEORGIA AUGUSTA" sowie die "Göttinger Universitätsreden" und die aktuelle Ausgabe des Informationsmagazins "uni/inform". Es besteht ferner die Möglichkeit, sich den regelmäßig erscheinenden Newsletter des Präsidenten per E-Mail zuschicken zu lassen. Am einfachsten ist es, wenn Sie das nachfolgende Formular (Beitrittserklärung mit Einzugsermächtigung) benutzen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken. Beitrittserklärung: Beitrittserklärung.doc    oder    Beitrittserklärung.pdf Anschrift der Geschäftsstelle:                     Universitätsbund Göttingen e.V.                     Papendiek 16                     37073 Göttingen                                         Telefon: (0551) 39-38112                  Für Nachfragen steht Ihnen von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr Nicole Homburg zur Verfügung. Sie können aber auch eine Nachricht an unibund@gwdg.de senden.
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Beitrag Der Förderbeitrag für den Universitätsbund wird von den Mitgliedern selbst festgesetzt. Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr: 30 Euro für persönliche Mitglieder 60 Euro für Firmen, Körperschaften, Vereine, etc. Mitgliedern mit einem Jahresbeitrag ab 50 Euro wird die Spendenbescheinigung automatisch zugeschickt. Bei geringeren Beträgen gilt der Einzahlungsbeleg.
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