GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Der Universitätsbund Göttingen e.V. fördert wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen der Georg-
August-Universität.
Insbesondere vergibt der Universitätsbund Beihilfen zu Exkursionen und Tagungsreisen sowie bei der
Veranstaltung von Tagungen. Er gewährt dem Studentenwerk Göttingen Unterstützung bei der
Beschaffung von Lehrmitteln und fördert die Aktivitäten der Akademischen Orchestervereinigung (AOV).
Falls andere Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können in Ausnahmefällen auch Beihilfen zu
universitären Sammlungen, Fachbibliotheken und Ausstellungen gewährt werden.
Ein besonders förderungswürdiges Anliegen sind Aktivitäten, die einer Verbesserung der Kontakte
zwischen Universität und Öffentlichkeit dienen. Dazu zählen auch die zentrale Ringvorlesung in der Aula
der Universität und die Vorlesungsreihe Paulinerkirche.
Seit mehreren Jahren bietet das
Pädagogische Seminar der
Universität Göttingen mit großem
Erfolg die Kinder-Uni an, in der
DozentInnen aller Fachrichtungen
über ihre Arbeit berichten. Kinder im
Alter von 8 bis 12 Jahren können
sich in anregenden Vorträgen oder
mit Hilfe aufregender Experimente
über aktuelle wissenschaftliche
Fragestellungen informieren und den
ExpertInnen selber viele Fragen
stellen.
Förderprogramme des Universitätsbundes
Bitte beachten:
Bewirtungskosten, Tagegelder und Honorare können grundsätzlich nicht übernommen werden.
Darüber hinaus ist eine Finanzierung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften nicht
vorgesehen.
Druckkostenzuschüsse werden in der Regel nicht gewährt und sind auf die Veröffentlichung der
zentralen Ringvorlesung beschränkt.
Für die Förderung von Exkursionen, Tagungsreisen des wissenschaftlichen Nachwuchses und
Tagungsveranstaltungen werden nur Anträge bearbeitet, die ein vollständig ausgefülltes und aktuelles
Formular des Universitätsbundes enthalten!!!
Bitte denken Sie daran, dass nur Anträge gefördert werden, die sich auf zukünftige Exkursionen und
Tagungsveranstaltungen beziehen, die nach der Beschlussfassung durch das zuständige Gremium
beginnen. Tagungsreisen können jederzeit beantragt werden, sofern sie einen ausreichenden Vorlauf
(in der Regel mindestens 4 Wochen) vor Beginn der Reise besitzen.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es uns die Arbeit sehr erleichtert, wenn die
Antragsformulare in Maschinenschrift ausgefüllt werden.
Aktueller Einsendeschluss für alle Anträge: 22.01.2025
Voraussichtliche Beschlussfassung: 17.02.2025
Nächster Einsendeschluss voraussichtlich: 14.05.2025
Sollten Sie ausnahmsweise einen Antrag in einer Höhe von mehr als 5.000 Euro stellen, so ist für die
abschließende Bewilligung der Verwaltungsrat zuständig, der in der Regel nur einmal im Jahr tagt. Der
nächste Einsendeschluss für entsprechende Anträge ist Ende Mai 2025. In besonderen Fällen wenden
Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge zur Förderung von
Exkursionen, die aufgrund hoher Teilnehmerzahlen den Betrag von 5.000 Euro übersteigen. Derartige
Anträge werden auch vom Vorstand bearbeitet.