GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Der Universitätsbund Göttingen e.V. fördert wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen der Georg- August-Universität. Insbesondere vergibt der Universitätsbund Beihilfen zu Exkursionen und Tagungsreisen sowie bei der Veranstaltung von Tagungen. Er gewährt dem Studentenwerk Göttingen Unterstützung bei der Beschaffung von Lehrmitteln und fördert die Aktivitäten der Akademischen Orchestervereinigung (AOV). Falls andere Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können in Ausnahmefällen auch Beihilfen zu universitären Sammlungen, Fachbibliotheken und Ausstellungen gewährt werden. Ein besonders förderungswürdiges Anliegen sind Aktivitäten, die einer Verbesserung der Kontakte zwischen Universität und Öffentlichkeit dienen. Dazu zählen auch die zentrale Ringvorlesung in der Aula der Universität und die Vorlesungsreihe Paulinerkirche. Seit mehreren Jahren bietet das Pädagogische Seminar der Universität Göttingen mit großem Erfolg die Kinder-Uni an, in der DozentInnen aller Fachrichtungen über ihre Arbeit berichten. Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren können sich in anregenden Vorträgen oder mit Hilfe aufregender Experimente über aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen informieren und den ExpertInnen selber viele Fragen stellen.
Förderprogramme des Universitätsbundes
Satzung Vorstand Verwaltungsrat Mitgliederversammlung Links Impressum Der Unibund Aktuelles Anträge Mitgliedschaft Spendenkonten Publikationen Dissertationspreis Tagungsreisen Exkursionen Tagungen Ringvorlesungen Sonstige Förderungen Aufgaben und Ziele Förderprogramme
  Bitte beachten: Bewirtungskosten, Tagegelder und Honorare können grundsätzlich nicht übernommen werden. Darüber hinaus ist eine Finanzierung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften nicht vorgesehen. Druckkostenzuschüsse werden in der Regel nicht gewährt und sind auf die Veröffentlichung der zentralen Ringvorlesung beschränkt. Für die Förderung von Exkursionen, Tagungsreisen des wissenschaftlichen Nachwuchses und Tagungsveranstaltungen werden nur Anträge bearbeitet, die ein vollständig ausgefülltes und aktuelles Formular des Universitätsbundes enthalten!!! Bitte denken Sie daran, dass nur Anträge gefördert werden, die sich auf zukünftige Exkursionen und Tagungsveranstaltungen beziehen, die nach der Beschlussfassung durch das zuständige Gremium beginnen. Tagungsreisen können jederzeit beantragt werden, sofern sie einen ausreichenden Vorlauf (in der Regel mindestens 4 Wochen) vor Beginn der Reise besitzen. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es uns die Arbeit sehr erleichtert, wenn die Antragsformulare in Maschinenschrift ausgefüllt werden. Aktueller Einsendeschluss für alle Anträge: 22.01.2025 Voraussichtliche Beschlussfassung: 17.02.2025 Nächster Einsendeschluss voraussichtlich: 14.05.2025 Sollten Sie ausnahmsweise einen Antrag in einer Höhe von mehr als 5.000 Euro stellen, so ist für die abschließende Bewilligung der Verwaltungsrat zuständig, der in der Regel nur einmal im Jahr tagt. Der nächste Einsendeschluss für entsprechende Anträge ist  Ende Mai 2025. In besonderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge zur Förderung von Exkursionen, die aufgrund hoher Teilnehmerzahlen den Betrag von 5.000 Euro übersteigen. Derartige Anträge werden auch vom Vorstand bearbeitet.
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