GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Satzung
Der Universitätsbund Göttingen e.V. wurde 1918 als gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der Georg- August-Universität Göttingen gegründet. Die Satzung in der Fassung vom 17. Juli 2020 wurde am 12. Oktober 2020 vom Amtsgericht Göttingen genehmigt und in das Vereinsregister eingetragen. Satzung: pdf (18 kB). Paragraph 2 Absatz (1) der Satzung lautet: "Der Universitätsbund will die ehemaligen und jetzigen Angehörigen und sonstigen Freunde der Georgia Augusta zusammenschließen, um die Universität in allen ihren Aufgaben zu fördern." Paragraph 3 Absatz (2) der Satzung definiert die satzungsgemäße Verwendung der Mittel des Universitätsbundes: "Die Mittel des Universitätsbundes müssen ausschließlich verwendet werden a)  zur Förderung von Forschung und Lehre sowie zur Bereicherung des kulturellen Lebens der Universität, b)  zur Ausstattung universitärer Einrichtungen, c)  zur Gewinnung von wissenschaftlichen Kräften, d) zur Förderung wissenschaftlicher Exkursionen, Kongresse in Göttingen und zur Förderung des Austauschs von Studenten und Dozenten mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen, e)  für die allgemeine studentische Wohlfahrtspflege und zur Förderung von Wohnheimen."
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