GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Vorstand
Die Organe des Universitätsbundes sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung.Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verwaltungsrat jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die/Der Geschäftsführer/in sollte möglichst ein/e Hochschullehrer/in sein, insgesamt darf der Vorstand jedoch nur zur Hälfte aus HochschullehrerInnen der Universität Göttingen bestehen. In der Regel ist der Präsident der Georgia Augusta zugleich stellvertretender Vorsitzender des Universitätsbundes.Wesentliche Aufgabe des Vorstandes ist die Beschlussfassung über Zuwendungen, Fördermaßnahmen und sonstige Projekte des Universitätsbundes. Aktivitäten mit einem Volumen von mehr als Euro 5.000,- werden auf Vorschlag des Vorstandes vom Verwaltungsrat entschieden. Hier gelangen Sie zum internen Bereich des Universitätsbundes (nur für autorisierte Benutzer).