GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Exkursionen     Exkursionen sollten schwerpunktmäßig über die dezentral in den einzelnen Fakultäten vorhandenen     Finanzmitteln unterstützt werden.     Die verantwortlichen dezentralen Studiendekanate sowie die VertreterInnen der Studierenden sind hier die  AnsprechpartnerInnen zur ganzheitlichen finanziellen Förderung von Studien-Exkursionen. Darüber hinaus können zusätzliche Mittel beim Universitätsbund beantragt werden.
Antragsformular: Exkursionen.doc,    Exkursionen.pdf Auf Antrag der/s Exkursionsleiterin/s und unter Abzug anderer Einnahmen kann ein Teil der Reisekosten und Nebenkosten (z.B. Eintrittsgelder) der studentischen TeilnehmerInnen übernommen werden. Dabei wird eine Eigenbeteiligung der Studierenden von ca. 50% der Gesamtkosten erwartet. Gefördert werden ausschließlich (Wahl-) Pflicht-Exkursionen. Exkursionen im Stadtgebiet Göttingen sind von einer Förderung ausgenommen.
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