GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Durchführung einer zentralen "Ringvorlesung in der Aula" oder einer
"Vorlesungsreihe Paulinerkirche"
(1) Für die Veranstaltung einer zentralen Ringvorlesung in der Aula der Georg-August-Universität am
Wilhelmsplatz oder einer Vorlesungsreihe in der Paulinerkirche ist ein abgestimmter, zweistufiger Prozess
vorgesehen.
Zunächst ist eine Anmeldung 9 Monate vor dem geplanten Semester erforderlich, wobei folgende Fristen
einzuhalten sind:
Veranstaltung im Sommersemester: Anmeldung bis 31. Juli des Vorjahres
Veranstaltung im Wintersemester: Anmeldung bis 31. Januar
Der Antrag ist zugleich an den
Präsidenten der Universität
(Federführung) und den Präsidenten der
Akademie der Wissenschaften zu
Göttingen (zur Kenntnisnahme) zu
richten.
Hierfür benutzen Sie bitte folgendes
Formular:
Antragsformular: Anmeldung.doc, Anmeldung.pdf
Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltungen im wesentlichen die Forschungsleistungen der Göttinger
Universität widerspiegeln sollen. Es wird daher davon ausgegangen, dass in der Mehrzahl Göttinger
RednerInnen eingeladen werden. Darüber hinaus wird gebeten, bei den Vortragenden auf eine angemessene
Beteiligung von Frauen zu achten.
(2) Nach Bewilligung einer "Ringvorlesung in der Aula" oder einer "Vorlesungsreihe Paulinerkirche" durch
Universität und Akademie ist in einem zweiten Schritt die Beantragung einer finanziellen Unterstützung
beim Universitätsbund Göttingen möglich. Die Finanzierung bezieht sich auf die Kosten der Durchführung
(Reise- und Hotelkosten, Faltblatt, Plakate). Die maximale Förderung der “Ringvorlesung in der Aula” ist
auf 4.000,- € und der “Vorlesungsreihe Paulinerkirche” auf 3.000,- € begrenzt.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das zutreffende nachstehende Formular:
Antragsformular: Ringvorlesung_Aula.doc, Ringvorlesung_Aula.pdf
Antragsformular: Vorlesungsreihe_Paulinerkirche.doc, Vorlesungsreihe_Paulinerkirche.pdf
Der entsprechende Antrag ist unbedingt rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Universitätsbundes zu
senden. Es gelten die gleichen Regeln (Einsendeschluss, Bewilligungsrichtlinien, usw.) wie für andere
Anträge.