GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Veranstaltung von Tagungen
Im Rahmen dieses Programms können Beihilfen zu den wissenschaftlich notwendigen Kosten einer Tagungsveranstaltung gezahlt werden. Die Tagung sollte unmittelbar mit der Universität Göttingen in Beziehung stehen, von einem Göttinger Institut/Seminar ausgerichtet und verantwortet werden und in Göttingen stattfinden. Unter einer Tagung sind für dieses Programm hauptsächlich nach außen sichtbare und für das Fachpublikum offene Veranstaltungen zu verstehen und nicht interne Sitzungen von Arbeitskreisen. Unter Abzug anderer Zuschüsse können anteilig Sachkosten oder Reise- und Übernachtungskosten auswärtiger Vortragender finanziert werden, sofern sie einen erheblichen wissenschaftlichen Beitrag leisten und nicht anderweitig unterstützt werden könnten (z.B. als Mitglied einer Behörde). Grundsätzlich werden keine Bewirtungskosten, Honorare, Personalkosten oder Druckkosten (z.B. Tagungsband) übernommen. Tagungen werden üblicherweise nur bis zu einer Maximalhöhe von  € 1.000,- unterstützt.   Antragsformular: Tagungsveranstaltung.doc,    Tagungsveranstaltung.pdf
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