GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNG ZUR FÖRDERUNG DER GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN
Tagungsreisen
Tagungsreisen des wissenschaftlichen NachwuchsesTagungsreisen können jederzeit beantragt werden,sofern sie einen ausreichenden Vorlauf (in der Regel4 Wochen) vor Beginn der Reise besitzen.Auf Antrag der/s Nachwuchswissenschaftlerin/s und unterAbzug anderer Einnahmen kann ein Teil der Reisekosten und Tagungsgebühren übernommen werden. Da der Universitätsbund nur subsidiär fördert, wird erwartet, dass auch die/der AntragstellerIn persönlich und das Institut/Seminar einen angemessenen Anteil an der Finanzierung übernehmen.Bitte beachten: Nehmen mehrere Personen einesInstituts an derselben Tagung teil, müssen die Anträge gemeinsam eingereicht werden.
Antragsformular: Tagungsreisen.docTagungsreisen.pdfEnglish: conference travel grant.docconference travel grant.pdfGefördert werden vor allem Reisen besonders begabter NachwuchswissenschaftlerInnen zum Besuch wissenschaftlicher Fachveranstaltungen, Tagungen, Kongresse oder Forschungsinstitutionen, wenn sie das Ziel haben, eigene Ergebnisse in Form eines Vortrages oder eines Posterbeitrages vorzustellen. Die Teilnahme an der Tagungsreise muss im unmittelbaren Interesse einer Einrichtung der Universität Göttingen liegen.Bitte beachten: die Teilnahme an einer Summer School ist mit dem Förderprogramm Tagungsreisen nichtgemeint und wird nicht gefördert.In Ausnahmefällen kann auch die Tagungsreise einer/eines Doktorandin/en gefördert werden. Dazu ist allerdings eine stichhaltige Begründung der/des verantwortlichen Betreuerin/s nötig, aus der die hervorragende Qualität der/des Kandidatin/en (nicht zu verwechseln mit der Bedeutung des Arbeitsgebietes oder der Tagungsveranstaltung) eindeutig hervorgeht.